EWG und Euratom \(Europäische Atomgemeinschaft\)

EWG und Euratom \(Europäische Atomgemeinschaft\)
EWG und Euratom (Europäische Atomgemeinschaft)
 
Die Bereitschaft der Regierungen Belgiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande, auf dem Wege zu einem europäischen Zusammenschluss voranzuschreiten, hatte auch nach dem Scheitern des EVG-Projektes fortbestanden und zur Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die WEU und in den Nordatlantikpakt geführt. Bereits Anfang Juni 1955 kamen die Außenminister zu einer Konferenz in Messina zusammen. Sie beschlossen, einen neuen Schritt »auf dem Wege der europäischen Integration« zu beginnen und »diese Etappe zunächst auf wirtschaftlichem Gebiet zurückzulegen.«
 
Die Verhandlungen von Wirtschaftsexperten der sechs Länder, an denen auch Vertreter des Europarates und der OEEC teilnahmen, zogen sich wegen der Fülle der zu lösenden Detailfragen über längere Zeit hin. Strittig war etwa die Frage, wie die französischen Gebiete in Übersee einbezogen werden könnten und in welcher Form der Handel über die innerdeutsche Grenze hinweg zu berücksichtigen sei. Erst auf der Konferenz in Paris im Februar 1957 konnten die Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden. Die Unterzeichnung der Verträge, mit denen eine Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) zur Koordinierung der Kernforschung und der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschaffen wurden, erfolgte auf dem Kapitol in Rom am 25. März 1957. Die britische Regierung hatte eine Teilnahme an den Verhandlungen abgelehnt, da die außenpolitische Orientierung auf das Commonwealth Vorrang hatte und in Europa eher eine Freihan delszone bevorzugt wurde. Die Römischen Verträge traten Anfang 1958 in Kraft.
 
Ziel der EWG war die Errichtung eines europäischen Binnenmarktes und eine gemeinsame Wirtschaftspolitik; als weiterer Schritt wurde eine europäische Währungsunion angestrebt, mit gemeinsamer Währung oder wenigstens fixierten Wechselkursen.
 
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Integrationsprozesses wurde folgende Organisationstruktur festgelegt: Aus der gemeinsamen Versammlung der Montanunion, der EWG und Euratom wurde das »Europäische Parlament« entwickelt, in das die nationalen Parlamente ihre Vertreter entsenden. Entscheidendes Organ wurde der »Rat«, der sich aus je einem Regierungsvertreter (Minister oder Stellvertreter) der Mitgliedstaaten zusammensetzte. Die EWG-Kommission als geschäftsführendes Organ mit Sitz in Brüssel sollte für die Durchführung des Vertrages und der Ratsbeschlüsse Sorge tragen und Vorschläge und Empfehlungen zur Entwicklung der Gemeinschaft erarbeiten. Die Mitglieder der EWG-Kommission wurden von den nationalen Regierungen auf vier Jahre ernannt. Weitere Organe waren der Europäische Gerichtshof und der Wirtschafts- und Sozialausschuss.
 
Die ersten direkten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden erst 1979 statt. Die »Europäische Gemeinschaften (EG)« weiteten sich beständig aus. Seit 1975 wurden zahlreiche Länder aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (AKP-Staaten) mit der EWG assoziiert.

Universal-Lexikon. 2012.

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